keine automatische Berechnung von Gegenstandswert und Steuer möglich
Nachdem wir alle Werte eingetragen haben und die Elsterprüfung vorgenommen haben, die fehlerfrei war, ist keine Berechnung möglich.
Wenn ich die Berechnung des Gegenstandswertes anstoße und die Gemeinde eingebe, erscheint folgender Hinweis: "Der Gegenstandswert konnte nicht automatisch berechnet werden. Die Steuerberechnung ist fehlgeschlagen. Wenden Sie sich an den Support."
Danach erscheint folgende Meldung "Ein technischer Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal."
Nur später geht es auch nicht. Die Elsterübertragung verlief aber fehlerfrei.
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Zufriedenheit von hans-peter burghardt vor 2 Jahren
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Lösung, die ich per mail erhalten habe:
Sehr geehrte Herr Herr Burghardt,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Folgen Sie den Schritten:
-> Feststellungserklärungen -> Feststellungserklärung auswählen -> Feststellungserklärung bearbeiten -> Klicken Sie auf den Reiter "Steuerberechung".
Bitte definieren Sie eine Gemeinde zur Steuerberechnung da diese nicht automatisch bestimmt werden. Im Falle des (modifizierten) Bundesmodells wird die Gemeinde benötigt, um die Mietniveaustufe zu bestimmen, im Falle des Flächen-Lage-Modells oder des Flächen-Faktor-Modells, um den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde zu bestimmen.
Falls Sie einen Haken bei „Gemeinde speichern” setzen, wird die ausgewählte Gemeinde für zukünftige Berechnungen (Steuermessbetrag und Gegenstandswert) übernommen. Dies ist für die Übertragung von Gegenstandswerten erforderlich. Falls Sie dieses nachträglich ändern wollen, können Sie dies über den Button Gemeindeauswahl in der Berechnung oder neben dem Betrag des Gegenstandswert tun.
WICHTIGE INFORMATION!!
Es ist wahrscheinlich, dass Sie hier auf einen Fehler gestoßen sind, welcher auftritt, wenn die letzte ELSTER-Prüfung einer Erklärung vor über 30 Tagen erfolgt ist. Dabei wird im Prozess der Mandantenfreigabe versucht das bereits erzeugte Elster PDF aus der letzten Prüfung zu ziehen, um es in den Dokumenten abzulegen. Aufgrund einer Konfigurationseinstellung in unserem Speichersystem für die erzeugten PDFs wurden diese nach 30 Tagen in unser Langzeitarchiv verschoben, weshalb diese vom Prozess nicht mehr gefunden wurden. Unsere Administratoren haben bereits eine Umstellung des Langzeitarchivs angestoßen, damit diese PDFs in Zukunft auch nach der Verschiebung vom Prozess gefunden werden. Aufgrund der großen Datenmengen dauert diese Umstellung allerdings noch an. Um trotzdem die Mandantenfreigabe durchführen zu können, empfehle ich Ihnen eine erneute Prüfung über den "ELSTER-Prüfung" Button anzustoßen und danach noch einmal den Prozess der Mandantenfreigabe auszuführen.
Überprüfen Sie jetzt, ob wieder alles einwandfrei funktioniert.
In meinem Fall habe ein Grundstück in der Feststellungserklärung als sonstiges bebautes Grundstück angelegt, aber weiter keine Daten eingegeben. Die Elsterprüfung erkannte den Fehler nicht.
Nachdem ich das Grundstück gelöscht habe, erfolgte auch die Berechnung wieder.
Danke an das Supportteam