jährlicher Mindestumsatz ohne Mitteilung geändert

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie wir feststellen mussten, ist der jährliche Mindestumsatz im Basispaket ohne Mitteilung an den Vertragspartner von 120€ auf 240€ gestiegen. Ist dies ein Systemfehler? Laut Vertrag wurden 120€ als Mindestjahresumsatz vereinbart. 

Mit freundlichen Grüßen 

Michelle Beier

Fachlichkeit System
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Community-Mitglieder,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Entgegen unserem missverständlichen Hinweis im Newsletter sind Bestandskunden mit derzeit laufender Vertragslaufzeit nicht von den aktuellen Preisanpassungen betroffen.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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michelle beier

Image 1142


Guten Morgen, 

wann können wir mit einer Rückantwort seitens GrundsteuerDigital/Fino rechnen? 
Wie man anhand des Screenshots erkennen kann, wird ja auch auf der Website mit einem Mindestumsatz/Jahr von 120€ geworben. 

Wodurch erklären Sie jetzt die Preissteigerung im laufenden Vertrag ohne Ankündigung?! 

Mit freundlichen Grüßen 


Michelle Beier 

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Dr. Jochen Voss
Gestern habe ich eine Info-Mail erhalten in der die Verdoppelung des Mindestumsaztes avisiert wurde. Dies ist auch in den Einstellungen/Abrechnung für den (bei mir) bis Mail 2023 laufenden Vertrag (einfach) so geändert worden.
Da der geschlossene Vertrag mit einer Laufzeit bis Mai 2023 jedoch nur einen Mindestumsatz von 120 Euro vorsah, frage ich mich, wie es zu einer einseitigen Vertragsänderung durch Mail-Mitteilung kommen kann. Ich bin der Ansicht, dass die Verdoppelung des Mindestumsatzes ohne Zustimmung nicht wirksam werden kann.
Abschließend möchte ich festhalten, dass ein solches Gebaren unter Vertragspartnern ein ungutes Gefühl hinterlässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr, Jochen Voss

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andrea doeker

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich bin entsetzt. Der Kunde wird vor vollendete Tatsachen gestellt! Ich habe ebenfalls keine Mitteilung erhalten. Wo finde ich dies!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Doeker