Änderungsanzeige nach § 228 Abs. 2 BewG

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo Zusammen,

wird es über das Tool möglich sein, eine Änderung im Sinne des § 228 Abs. 2 BewG bzw. nach dem jeweiligen Länderrecht anzuzeigen?

Vielen Dank und viele Grüße

Ulrich Kladde

System Fachlichkeit Bedienung
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Sehr geehrter Herr Kladde,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Frage wurde ELSTER am 28.11.2022 gestellt. Seit dem 15.12.2022 beschäftigen sich mit der Frage Fachseiten von Bund und Ländern. Offensichtlich wurde dieses Thema fachseitig leider nicht komplett von ELSTER berücksichtigt. 


Derzeit werden folgende Optionen intern von der Finanzverwaltung diskutiert. Abgabe:
a) auf Papier
b) per ELSTER als Sonstige Nachricht
c) direkt als Erklärung


Bisher ist keine offizielle Stellungnahme bekannt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Sophia GrundsteuerDigital

Liebe Community,

wir haben im ELSTER-Forum eine weitere Aussage vom 17.11.2022 zu § 228 Abs. 2 BewG gefunden (s. Screenshot anbei).

Image 1170

Falls eine Anzeige nach § 228 Abs. 2 BewG für die Bundesländer welche dem Bundesmodell unterliegen - übermittelt werden soll, kann die Sonstige Nachricht hierfür genutzt werden
Dem Leser der Aussagen ist derzeit in eigener Verantwortung überlassen, ob und wie er einer Anzeigepflicht nachgehen soll.

Dies betrifft nur das Bundesmodell.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team