Elektronische Bescheiddatenabholung

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Hallo, 

warum werden in manchen Bundesländern in den Freigabedokumenten die Mandantennummern unter Mitwirkung in den Zeilen "Mandantennummer für elektronische Bescheidatenabholung" eingetragen (NRW) und in manchen Bundesländern gibt es diese Zeile nicht einmal? 

Von der Finanzverwaltung wurde bisher immer kommuniziert, dass keine elektronsichen Bescheide/Daten versendet werden. 

Warum also diese Zeile? 

Bitte klärt uns darüber auf.

Fachlichkeit
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Isinger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Warum werden in manchen Bundesländern in den Freigabedokumenten die Mandantennummern unter Mitwirkung in den Zeilen “Mandantennummer für elektronische Bescheidatenabholung” eingetragen (NRW) und in manchen Bundesländern gibt es diese Zeile nicht einmal?

Der ELSTER-Datensatz sieht in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen kein Feld Mandantennummer für elektronische Bescheidatenabholung vor.

Von der Finanzverwaltung wurde bisher immer kommuniziert, dass keine elektronsichen Bescheide/Daten versendet werden.
Warum also diese Zeile?

Wir folgen der Empfehlung der Finanzverwaltung das Feld zu befüllen, falls die Finanzverwaltung sich umentscheidet die Bescheiddaten zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzliche Angabe erleichtert, bei anderen ELSTER-Datenarten wo Bescheiddaten zur Verfügung stehen, die Zuordnung bei der Abholung der Daten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team