Mindestwertberechnung fehlerhaft
Bei der Berechnung des Mindestwerts berechnen Sie die 75% auf den abgezinsten Bodenwert. Das ist leider falsch! der Mindestwert berechnet sich nach Grundstücksfläche x Bodenrichtwert. Bei EFH und ZFH muss zusätzlich die Anlage 36 berücksichtigt werden.
Fehler tritt bei mir auch auf (EFH, NRW, 2 Eigentümer). Das können andere Anbieter seit Wochen deutlich besser: