Mindestwertberechnung fehlerhaft
Bei der Berechnung des Mindestwerts berechnen Sie die 75% auf den abgezinsten Bodenwert. Das ist leider falsch! der Mindestwert berechnet sich nach Grundstücksfläche x Bodenrichtwert. Bei EFH und ZFH muss zusätzlich die Anlage 36 berücksichtigt werden.
Offensichtlich scheint der Fehler grundsätzlich behoben.
Bei Wohnungseigentum bin ich mir bei der (neuen) Berechnung der Grundstücksfläche allerdings unsicher. Als Beispiel sei genannt eine Gesamtgrundstücksgröße von 1.979 qm - Eigentumsanteil 773/10.000.
Rein rechnerisch ergibt sich daraus ein Flächenanteil von 152,9767 qm.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass hier zu Gunsten des Steuerpflichtigen abgerundet werden kann auf 152,00 qm.
In der Anleitung zur Anlage Grundstück BStBl 2021, Teil1 Seite 2432) wird allerdings zu den Angaben zum Grund und Boden und Fläche des Grundstücks unter Beispiel 1 ein Sachverhalt dargestellt der zu einem rechnerischen Anteil von 49,950 qm kommt und hier als Fläche 50 qm eingetragen werden soll.
Bei der "neuen" Berechnung (Stand heute) wird im Programm in meinem Beispiel der Flächenanteil mit 152,9767 qm gerechnet.