Berechnung - Steuermesswert des Grundstücks in Bayern
Hallo,
uns ist aufgefallen, dass bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags in Bayern der Äquivalenzbetrag des Grundstücks bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nicht berücksichtigt wird. Der Äquivalenzbetrag des Grundstücks wird zwar ermittelt, jedoch nicht zur Berechnung des Steuermesswerts des Grundstücks "weitergegeben". Als Folge ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag des Grundstücks iHv. 0,00€ und ein zu niedriger Grundsteuermessbetrag insgesamt.
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Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team