Berechnung - Steuermesswert des Grundstücks in Bayern

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Hallo,

uns ist aufgefallen, dass bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags in Bayern der Äquivalenzbetrag des Grundstücks bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nicht berücksichtigt wird. Der Äquivalenzbetrag des Grundstücks wird zwar ermittelt, jedoch nicht zur Berechnung des Steuermesswerts des Grundstücks "weitergegeben". Als Folge ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag des Grundstücks iHv. 0,00€ und ein zu niedriger Grundsteuermessbetrag insgesamt.

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Wir bitten Sie um Prüfung.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben unser Produkt verbessert und das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben unser Produkt verbessert und das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. wir haben den Vorgang geprüft und einen Fehler im Programm aufgetan.
Dieser wurde nun an die Entwicklung weitergeleitet und wird schnellstmöglich behoben. Vielen Dank für den Hinweis 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team