Restnutzungsdauer im Ertrags- und Sachwertverfahren falsch berechnet für Feststellungen ab 2023

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Für Art & Wertfortschreibungen wird die Restnutzungsdauer im Sach- und Ertragswertverfahren uE immer noch falsch berechnet.

Bspw. bei Gebäuden mit Baujahr 2022 und Nutzungsdauer 80 Jahre müssten es auch weiterhin 80 Jahre sein und nicht 78.


Könnten Sie das bitte einmal prüfen?

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Zufriedenheit von grst-digital-user vor 2 Jahren

Fehler immer noch nicht behoben, siehe Kommentar

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an die Entwicklung weitergeleitet und der Fehler sollte in Kürze behoben sein. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert haben und das von Ihnen beschriebene Problem somit behoben sein sollte.


Wir bedanken uns erneut für Ihren Hinweis und Ihre Geduld. Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Wir haben Ihr Anliegen nun erneut geprüft und den Fehler im Programm nachstellen können. Dieser tritt ausschließlich auf, wenn zwei oder mehr Gebäude mit Baujahr 2022 oder neuer eingegeben werden. Unsere Entwicklung arbeitet bereits an einer Lösung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben.

Wir bitten um Ihre Geduld und bedanken uns für Ihren Hinweis und Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Danke!

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Wir haben Ihr Anliegen nun erneut geprüft und den Fehler im Programm nachstellen können. Dieser tritt ausschließlich auf, wenn zwei oder mehr Gebäude mit Baujahr 2022 oder neuer eingegeben werden. Unsere Entwicklung arbeitet bereits an einer Lösung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben.

Wir bitten um Ihre Geduld und bedanken uns für Ihren Hinweis und Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis.

Um Ihr Anliegen genauer überprüfen zu können, möchten wir Sie gerne bitten, uns ein Beispielgrundstück mitzuteilen. 


Bitte antworten Sie uns hierzu im Privatmodus, um den Datenschutz einzuhalten.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe und bemühen uns, Ihr Problem zeitnah zu beheben.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



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grst-digital-user

Ich antworte mal direkt auf meinen Beitrag von vor 2 Jahren, uns ist aufgefallen, dass der geschilderte Fehler leider immer noch besteht. Die Steuerberechnung ermittelt leider immer noch die falsche Restnutzungsdauer. Könnten Sie dies beheben? Es ist bei der Bescheidprüfung sehr ungünstig, falsche Werte abzugleichen. Wenn Sie ein Beispielgrundstück benötigen bitte Bescheid geben. 

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Problem im Ertragswertverfahren ebenfalls behoben wurde.

Bitte kommen Sie bei Rückfragen sehr gerne erneut auf uns zu.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an die Entwicklung weitergeleitet und der Fehler sollte in Kürze behoben sein. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team