Restnutzungsdauer im Ertrags- und Sachwertverfahren falsch berechnet für Feststellungen ab 2023

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Für Art & Wertfortschreibungen wird die Restnutzungsdauer im Sach- und Ertragswertverfahren uE immer noch falsch berechnet.

Bspw. bei Gebäuden mit Baujahr 2022 und Nutzungsdauer 80 Jahre müssten es auch weiterhin 80 Jahre sein und nicht 78.


Könnten Sie das bitte einmal prüfen?

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Zufriedenheit von grst-digital-user vor 2 Jahren

Fehler immer noch nicht behoben, siehe Kommentar

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen an die Entwicklung weitergeleitet und der Fehler sollte in Kürze behoben sein. 


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user

Super, einer der genannten Fehler ist behoben. Das beschriebene Problem besteht allerdings im Ertragswertverfahren immer noch. Auch hier bezieht sich die RND auf den Hauptfeststellungszeitpunkt.

Ich habe die Daten im o.g. Grundstück nochmal angepasst auf einen entsprechenden Sachverhalt.

Das Gebäude wurde 2021 erbaut, d.h. bei Erklärung 2023 ist das Alter im Hauptfeststellungszeitpunkt unverändert 1 Jahr und nicht 2 Jahre.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben den Vorgang nun ausgiebig geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna [taxtech]
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grst-digital-user

Die Berechnung der Restnutzungsdauer ist für Erklärungen ab 1.1.2023 leider immer noch falsch. Wie bereits beschrieben bezieht sich die Berechnung der Restnutzungsdauer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (= 1.1.2022).


D.h. auch für Erklärungen 1.1.2023 berechnet sich die Restnutzungsdauer auf den 1.1.2022. (Bspw. Gebäude wurde 2021 erbaut, 60 Jahre wirtsch. Gesamtnutzungsdauer -> 59 Jahre RND).

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben den Vorgang erneut  geprüft und unser Produkt verbessert. Die Berechnung wurde nun auf den 01.01.2023 umgestellt.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user

Der Fehler ist leider immer noch nicht behoben. Die Berechnung der Gebäudealters für die Art und Wertfortschreibung wurde lediglich für das Jahr 2022 korrigiert, für alle anderen Baujahre ist die Berechnung leider immer noch falsch. 


Siehe § 253 BewG (Ertragswertverfahren)

Die Restnutzungsdauer ist grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer, die sich aus Anlage 38 ergibt, und dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.

Siehe § 259 BewG (Sachwertverfahren)

Die Alterswertminderung ergibt sich durch Multiplikation des Gebäudenormalherstellungswerts mit dem Verhältnis des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 38

Zudem wird bei der Steuerberechnung fälschlicherweise der Zeitpunkt "1.1.2024" angegeben.