Programmverfügbarkeit am 31.01.2023 Elsterübemittlung
Hallo,
inwieweit kann ich von der Programmverfügbarkeit am 31.1.2023 ausgehen in Bezug auf pünktliche Elster Übermittlung?
VG
Hallo,
inwieweit kann ich von der Programmverfügbarkeit am 31.1.2023 ausgehen in Bezug auf pünktliche Elster Übermittlung?
VG
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Fristende für die Übermittlung der Grundsteuererklärungen ist der 31.01.2023. Aufgrund der uns bekannten Zahl der angelegten Feststellungserklärungen, die noch nicht übermittelt wurden, gehen wir derzeit davon aus, dass die Übermittlungszahlen in den nächsten Tagen deutlich ansteigen werden. Aktuell können wir 500.000 Übermittlungen pro Tag an die Finanzverwaltung senden. Seitens ELSTER sind zudem Verzögerungen nicht auszuschließen. Für Übermittlungen, die nach dem 26.01.2023 getätigt werden, kann insofern nicht gewährleistet werden, dass diese fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingehen.
Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse hinsichtlich der Fristwahrung, möglichst frühzeitig alle Grundsteuererklärungen zu übermitteln. Aktuell ist nicht bekannt, dass es seitens des Gesetzgebers/der Finanzverwaltung Sanktionen für eine zu späte Übermittlung geben wird. Dennoch die dringliche Bitte zur Vermeidung von Verspätungszuschläge, hier so zeitnah wie möglich tätig zu werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team