GmbH & Co. KG Gemeinschaft/Eigentümer

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Sehr geehrte Damen und Herrn,

bei der ELSTER-Prüfung ergibt sich immer wieder eine uns nicht verständliche Fehlermeldung.

Wir möchten die Erklärung für eine GmbH & Co KG anlegen/übermitteln -> andere Grundstücksgemeinschaft (da Anteil von natürlichen und juristischen Personen). Unseres Erachtens wären entsprechend unter dem Reiter Gemeinschaft (Erbengemeinschaft ect.) keine Angaben zu machen, sondern nur bei dem Reiter Eigentümer, hier haben wir die Steuernummer auch hinterleget eine ID gibt es nicht, trzd. ploppt unter Hinweise die Aufforderung auf. (siehe unten) Müssen wir die GmbH & Co KG jetzt sowohl bei dem Reiter Gemeinschaft als auch bei dem Reiter Eigentümer angeben damit eine Übermittlung an Elster möglich wird? Oder wie sollen wir hier vorgehen?

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GrundsteuerDigital
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Falls es sich um die folgende Fehlermeldung handelt:

Geben Sie bitte die Identifikationsnummer für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Beteiligten/die Beteiligte an, sofern es sich um eine natürliche Einzelperson handelt.

ist es ein bekannter Fehler von ELSTER. Die Behebung des Fehlers erfolgt seitens ELSTER und es wurde hierzu noch kein Datum zur Behebung bekanntgegeben.

Sie können den Hinweis bei juristischen Personen ignorieren, da dieser nur für natürliche Personen zutrifft. Der Hinweis verhindert die Übermittlung nicht.

Ergänzend: eine Angabe im Tab: Gemeinschaft bei einer KG ist laut Anleitung nicht notwendig.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team



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christensen

Haben Sie bei der Anrede im Reiter Eigentümer "Firma" gewählt?

Habe ähnliche Konstellation, die ich genauso gelöst habe wie Sie (hat lange gedauert) und keinen Elster Hinweis.

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GrundsteuerDigital
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GrundsteuerDigital
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Falls es sich um die folgende Fehlermeldung handelt:

Geben Sie bitte die Identifikationsnummer für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Beteiligten/die Beteiligte an, sofern es sich um eine natürliche Einzelperson handelt.

ist es ein bekannter Fehler von ELSTER. Die Behebung des Fehlers erfolgt seitens ELSTER und es wurde hierzu noch kein Datum zur Behebung bekanntgegeben.

Sie können den Hinweis bei juristischen Personen ignorieren, da dieser nur für natürliche Personen zutrifft. Der Hinweis verhindert die Übermittlung nicht.

Ergänzend: eine Angabe im Tab: Gemeinschaft bei einer KG ist laut Anleitung nicht notwendig.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team