Brandenburg: Grundstück mit EFH und Atelier
Hallo,
auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses befindet sich zusätzlich ein weiteres Gebäude, das als Atelier genutzt wird. Dieses wäre als Nutzfläche anzugeben. Eintragung ist aber nicht möglich (ausgegraut). Ich bitte um Überprüfung.
Danke!
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Bundesmodell soll laut Anleitung und Vordruck bei einem Einfamilienhaus die Nutzfläche der Wohnfläche hinzugerechnet werden und somit ist die Nutzfläche korrekt ausgegraut (s. Ausschnitt aus Anleitung anbei).
Hier verwiesen wir Sie gerne auf die offizielle Anleitung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team