Hessen: Drei Flächen mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten
Ich habe eine wirtschaftliche Einheit anzulegen, die aus drei Flurstücken besteht, die interessanterweise alle einen unterschiedlichen Bodenrichtwert ausweisen. Ich kann aber nur zwei verschiedene Flächen erfassen; für Steuerberechnungszwecke kann also kein korrekter durchschnittlicher Bodenrichtwert ermittelt werden. Elster sieht ja diese Eingaben nicht vor, sondern nur die Eingabe der Grundstücke. Wird das noch behoben?
Sehr geehrter Herr Stehmann,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Unsere Entwicklung hat Ihr Anliegen ausführlich geprüft und musste von einer Umsetzung absehen.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team