Anlage von Grundstücksgemeinschaften ohne geschäftsübichen Namen
Ich habe einen recht komplexen Fall einer Grundstücksgemeinschaft (konkret: Bruchteilsgemeinschaft) mit sieben Beteiligten, die viele Grundstücke hält.
Weil der Fall komplex ist, hat mir die Sachbearbeiterin des Finanzamts eine nette E-Mail geschrieben und mir mitgeteilt, welche Grundstücke wie zugordnet werden müssen und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Bereich Eigentümer bei einer Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen nicht nur die an der Gemeinschaft beteiligten Personen eingetragen werden müssen, sondern als ERSTER Beteiligter die GRUNDSTÜCKSGEMEINSCHAFT SELBST eingetragen werden muss und zwar (logischerweise) ohne Miteigentumsanteil. Ansonsten müssten finanzamtsseitig alle Beteiligten jeweils händisch korrigiert werden. Der Fall betraf NRW. Hier der Auszug aus der Mail:
Ich habe natürlich versucht, der Bitte zu entsprechen. Allerdings validiert die Elster-Prüfung das nicht. Es ist egal, ob ich als Wert
- 0/0
- 0/100 oder
- 0/300 (Bruchteile im konkreten Fall)
eintrage. Mir wird der Bruchteil als falsch angezeigt.
Kleiner Hinweis an dieser Stelle: Trage ich 1/100 ein, wird der Wert validiert, obwohl dann rechnerisch Miteigentumsanteile von mehr als 100% herauskommen.
In Hessen habe ich vor einiger Zeit ein Grundstück angelegt, bei dem auch ein Gesellschafter (GbR) mit einem Anteil von wirtschaftlich 0% vorhanden war. Den hatte ich damals erfolgreich mit einer Beteiligungsquote von "0/0" angelegt.
Ich habe mir deshalb vom Leiter der Grundsteuerstelle meines örtlichen FA (in Hessen) einen solchen Fall in seinem Dummy anlegen lassen. Er konnte die vom FA in NRW gewünschte Eingabe tätigen und durch Elster validieren lassen.
Es wäre schön, wenn das überprüft würde.
Weil der Fall komplex ist, hat mir die Sachbearbeiterin des Finanzamts eine nette E-Mail geschrieben und mir mitgeteilt, welche Grundstücke wie zugordnet werden müssen und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Bereich Eigentümer bei einer Grundstücksgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen nicht nur die an der Gemeinschaft beteiligten Personen eingetragen werden müssen, sondern als ERSTER Beteiligter die GRUNDSTÜCKSGEMEINSCHAFT SELBST eingetragen werden muss und zwar (logischerweise) ohne Miteigentumsanteil. Ansonsten müssten finanzamtsseitig alle Beteiligten jeweils händisch korrigiert werden. Der Fall betraf NRW. Hier der Auszug aus der Mail:
Ich habe natürlich versucht, der Bitte zu entsprechen. Allerdings validiert die Elster-Prüfung das nicht. Es ist egal, ob ich als Wert
- 0/0
- 0/100 oder
- 0/300 (Bruchteile im konkreten Fall)
eintrage. Mir wird der Bruchteil als falsch angezeigt.
Kleiner Hinweis an dieser Stelle: Trage ich 1/100 ein, wird der Wert validiert, obwohl dann rechnerisch Miteigentumsanteile von mehr als 100% herauskommen.
In Hessen habe ich vor einiger Zeit ein Grundstück angelegt, bei dem auch ein Gesellschafter (GbR) mit einem Anteil von wirtschaftlich 0% vorhanden war. Den hatte ich damals erfolgreich mit einer Beteiligungsquote von "0/0" angelegt.
Ich habe mir deshalb vom Leiter der Grundsteuerstelle meines örtlichen FA (in Hessen) einen solchen Fall in seinem Dummy anlegen lassen. Er konnte die vom FA in NRW gewünschte Eingabe tätigen und durch Elster validieren lassen.
Es wäre schön, wenn das überprüft würde.
Sehr geehrter Herr Stehmann,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung und vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn als
Eigentumsverhältnisse
Bruchteilgemeinschaft eingetragen ist, erwartet ELSTER einen Eintrag zuAnteil am Grundstück
bei jedem Eigentümer (ELSTER-Regel: GW1_130). In den Feldern zuAnteil am Grundstück
(E7404570 und E7404571) lässt ELSTER eine0
(Nullwert), weder im Zähler noch Nenner zu. Dies ist auch so auf elster.de.Wir sehen die einzige Möglichkeit den Sachverhalt zu übermitteln mit
Eigentumsverhältnisse
andere Grundstücksgemeinschaft und den Eintrag zum Eigentümer 1 (ohne Anteil) leer zu lassen. Dies ist technisch von ELSTER zugelassen.Wir empfehlen Ihnen noch einmal mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten und die Vorgehensweise mit der Finanzbeamtin zu besprechen und zu dokumentieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team