Nutzfläche zu Wohngrundstück kann nicht eingetragen werden

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Bei einem Wohngrundstück kann die Nutzfläche nicht eingetragen werden.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Jasmin S.

Im Bundesmodell ist es grundsätzlich nicht notwendig eine Nutzfläche anzugeben. 

Im Regelfall brauch man nichts weiter.

Es sei denn natürlich du hast Literatur, die etwas anderes sagt.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten und vielen Dank an Jasmin S. für Ihren Beitrag, dem können wir nur zustimmen. Wir verweisen auf den AE A 254 Rohertrag des Grundstücks, dort ist es aufgeführt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team