Nutzfläche zu Wohngrundstück kann nicht eingetragen werden
Bei einem Wohngrundstück kann die Nutzfläche nicht eingetragen werden.
Bei einem Wohngrundstück kann die Nutzfläche nicht eingetragen werden.
Im Bundesmodell ist es grundsätzlich nicht notwendig eine Nutzfläche anzugeben.
Im Regelfall brauch man nichts weiter.
Es sei denn natürlich du hast Literatur, die etwas anderes sagt.
Liebes Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Nachrichten und vielen Dank an Jasmin S. für Ihren Beitrag, dem können wir nur zustimmen. Wir verweisen auf den AE A 254 Rohertrag des Grundstücks, dort ist es aufgeführt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team