Mietniveaustufen Garagen

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Das Programm berechnet - abweichend von der Finanzverwaltung - keine Zu- bzw. Abschläge an die Mietniveaustufen beim Nettokaltmieten-Festwert für Tief-/Garagen. Dies scheint mir nicht korrekt zu sein. Anlage 39 BewG enthält die Rz. I und II. In Rz. sind die Nettokaltmieten aufgeführt (am Ende von Rz. I erfolgt der Hinweis auf einen Festwert bei Tief-/Garagen). Erst danach erfolgt in Rz. II die Regelungen zu den Anpassungen an die Mietniveaustufen. Daraus folgt m.E., dass eine Anpassung auch für die Nettokaltmiete von Tief-/Garagen zu erfolgen hat.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Hartge,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unser Programm berechnet die genannten Abschläge für Garagen.

Beispiel: Berlin = MN 4 = 10% Zuschlag. 35 *1,1 = 38,5


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Kommen Sie bei Rückfragen sehr gerne jederzeit auf uns zu.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team



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sonja hopperdietzel

Wie kann ich die Befreiung für die Garagen aktivieren ?
Ich gebe diese ja trotzdem bei der Grundstücksfläche an.