Mietniveaustufen Garagen
Das Programm berechnet - abweichend von der Finanzverwaltung - keine Zu- bzw. Abschläge an die Mietniveaustufen beim Nettokaltmieten-Festwert für Tief-/Garagen. Dies scheint mir nicht korrekt zu sein. Anlage 39 BewG enthält die Rz. I und II. In Rz. sind die Nettokaltmieten aufgeführt (am Ende von Rz. I erfolgt der Hinweis auf einen Festwert bei Tief-/Garagen). Erst danach erfolgt in Rz. II die Regelungen zu den Anpassungen an die Mietniveaustufen. Daraus folgt m.E., dass eine Anpassung auch für die Nettokaltmiete von Tief-/Garagen zu erfolgen hat.
Sehr geehrter Herr Hartge,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unser Programm berechnet die genannten Abschläge für Garagen.
Beispiel: Berlin = MN 4 = 10% Zuschlag. 35 *1,1 = 38,5
Kommen Sie bei Rückfragen sehr gerne jederzeit auf uns zu.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team