Mietniveaustufen Garagen
Das Programm berechnet - abweichend von der Finanzverwaltung - keine Zu- bzw. Abschläge an die Mietniveaustufen beim Nettokaltmieten-Festwert für Tief-/Garagen. Dies scheint mir nicht korrekt zu sein. Anlage 39 BewG enthält die Rz. I und II. In Rz. sind die Nettokaltmieten aufgeführt (am Ende von Rz. I erfolgt der Hinweis auf einen Festwert bei Tief-/Garagen). Erst danach erfolgt in Rz. II die Regelungen zu den Anpassungen an die Mietniveaustufen. Daraus folgt m.E., dass eine Anpassung auch für die Nettokaltmiete von Tief-/Garagen zu erfolgen hat.
Wie kann ich die Befreiung für die Garagen aktivieren ?
Ich gebe diese ja trotzdem bei der Grundstücksfläche an.