falscher Hinweis bei Anlage einer Feststellungserklärung: Hauptfeststellung - auf den 01.01.2023?

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Image 1265

Bedienung
Avatar
Julianna-GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Avatar
Imke Bendixen

Sorry, ich möchte meine Anfrage spezifizieren: Auch bei der Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 wird das Veranlagungsjahr 2023 angelegt. 

Dieses sieht man bei der Gegenstandswert-Übergabe.

Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler