falscher Hinweis bei Anlage einer Feststellungserklärung: Hauptfeststellung - auf den 01.01.2023?

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Imke Bendixen

Sorry, ich möchte meine Anfrage spezifizieren: Auch bei der Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 wird das Veranlagungsjahr 2023 angelegt. 

Dieses sieht man bei der Gegenstandswert-Übergabe.