falscher Hinweis bei Anlage einer Feststellungserklärung: Hauptfeststellung - auf den 01.01.2023? Imke Bendixen vor 2 Jahren aktualisiert vor 2 Jahren Kein Fehler Bedienung
Sorry, ich möchte meine Anfrage spezifizieren: Auch bei der Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 wird das Veranlagungsjahr 2023 angelegt.
Dieses sieht man bei der Gegenstandswert-Übergabe.