Mietniveaustufen Rundung - Differenzen Grundsteuer digital und Finanzamt
Wir hatten jetzt schon mehrfach Differenzen bei der Bescheidprüfung. Das Finanzamt rundet bei Zu- und Abschlagen für Mietniveaustufen anders, weil es eine Zwischensumme einbaut. Folgendes Beispiel (Sachsen, Eigentumswohnung, BJ 1995):
Grundsteuer digital:
monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 6,92 €/m²
× Gesamtgröße der Wohnung(en) 82,00 m²
+ Zuschlag oder Abschlag für Mietniveaustufe -20,00 %
= monatlicher Rohertrag 453,95 €
-> Reinertrag (Summe aller Wohngrundstücke) 114.381,19 €
Bescheid Finanzamt:
monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 6,92 €/m²
× Gesamtgröße der Wohnung(en) 82,00 m²
+ Zuschlag oder Abschlag für Mietniveaustufe -20,00 % = 1,38 €/m²
monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 5,54 €/m²
= monatlicher Rohertrag 454,28 €
-> Reinertrag (Summe aller Wohngrundstücke) 114.459,51 €
Der Grundsteuerwert ist dadurch beim Finanzamt gerundet genau 100 € höher als bei Grundsteuer digital.
Eine Rechtsgrundlage für die Zwischensumme beim Finanzamt haben wir zwar nicht gefunden, trotzdem wäre es schön, wenn beide Berechnungen übereinstimmen würden.
Kleiner Nachtrag,
wieder ein Bescheid, dieses Mal hat das Finanzamt 100 € weniger an Grundsteuerwert heraus.
Rechnerisch kommt das daher, weil das Finanzamt den Zu- oder Abschlag in EUR berechnet und auf 2 Kommastellen rundet. Danach wird die Miete lt. Anl. 39 BewG um den Zu- oder Abschlag addiert/subtrahiert und mit der korrigierten Miete weitergerechnet.
Das Programm Grundsteuer digital rechnet direkt mit der Miete lt. Anl. 39 BewG x %-Satz Zu-/Abschlag Mietniveaustufe x Wohnfläche (Es wird also die Zwischensumme lt. Finanzamt übersprungen).