Mietniveaustufen Rundung - Differenzen Grundsteuer digital und Finanzamt

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Wir hatten jetzt schon mehrfach Differenzen bei der Bescheidprüfung. Das Finanzamt rundet bei Zu- und Abschlagen für Mietniveaustufen anders, weil es eine Zwischensumme einbaut. Folgendes Beispiel (Sachsen, Eigentumswohnung, BJ 1995):

Grundsteuer digital:

monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 6,92 €/m²
× Gesamtgröße der Wohnung(en) 82,00 m²
+ Zuschlag oder Abschlag für Mietniveaustufe -20,00 %
= monatlicher Rohertrag 453,95 €

-> Reinertrag (Summe aller Wohngrundstücke) 114.381,19 €

Bescheid Finanzamt:

monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 6,92 €/m²
× Gesamtgröße der Wohnung(en) 82,00 m²
+ Zuschlag oder Abschlag für Mietniveaustufe -20,00 % = 1,38 €/m²
monatliche Nettokaltmiete/Wohnfläche in m² 5,54 €/m²
= monatlicher Rohertrag 454,28 €

-> Reinertrag (Summe aller Wohngrundstücke) 114.459,51 €

Der Grundsteuerwert ist dadurch beim Finanzamt gerundet genau 100 € höher als bei Grundsteuer digital.

Eine Rechtsgrundlage für die Zwischensumme beim Finanzamt haben wir zwar nicht gefunden, trotzdem wäre es schön, wenn beide Berechnungen übereinstimmen würden.

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Sehr geehrter Herr Günther,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Schön, dass es nun klappt.


Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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thomas günther

Ich habe das geprüft. Unsere als pdf gespeicherte Berechnung hatte den Fehler, jetzt rechnet das Programm wie das Finanzamt.

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Günther,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Die in F-12 hinterlegte Berechnung kommt auf das gleiche Ergebnis. Leider können wir nicht nachstellen, wie Sie zu einer alten Berechnung gekommen sind.

Wir vermuten, die Differenz kommt daher, dass Sie es mit einer alten Berechnung (ggf. auf dem PC gespeichert) abgeglichen haben.
In der Berechnung hatten wir eine Zeitlang: Nettomiete * qm * Zu/Abschlag. Nach den ersten Bescheiden haben wir festgestellt, dass das Finanzamt so rechnet: Nettomiete * Zu/Abschlag * qm

Dadurch, dass der Zu/Abschlag in % ist, kommt ein Differenz zu Stande. 


Wenn der Bescheid kommt, und Sie die Bescheidprüfung nutzen, können Sie sehen, dass diese übereinstimmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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thomas günther

Kleiner Nachtrag,

wieder ein Bescheid, dieses Mal hat das Finanzamt 100 € weniger an Grundsteuerwert heraus.

Rechnerisch kommt das daher, weil das Finanzamt den Zu- oder Abschlag in EUR berechnet und auf 2 Kommastellen rundet. Danach wird die Miete lt. Anl. 39 BewG um den Zu- oder Abschlag addiert/subtrahiert und mit der korrigierten Miete weitergerechnet.

Das Programm Grundsteuer digital rechnet direkt mit der Miete lt. Anl. 39 BewG x %-Satz Zu-/Abschlag Mietniveaustufe x Wohnfläche (Es wird also die Zwischensumme lt. Finanzamt übersprungen).

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Philipp Kuhlmann
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