Wohnungseigentum
Hallo zusammen, wenn bei "Art des Grundstücks" ein Wohnungseigentum ausgewählt wird, öffnet sich das zusätzliche Feld "Antrag auf Neueintragung wurde beim Grundbuchamt eingereicht am". Muss das zwingend ausgefüllt werden?
Danke und Grüße
K. Flindt
Nein, nur wenn es gemacht wurde, sonst frei lassen.