Gegenstandswert steuerfreie Grundstücke Sachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns zeigt es bei steuerbefreiten Grundstücken (da von gGmbH bzw. e.V. genutzt) wieder nur den Mindestwert 25.000,00 EUR als Gegenstandswert an. Wenn keine Steuerbefreiung vorliegen würde, wären es über 1 Mio. €. Dieses Problem gab es schon einmal, wurde aber vor einiger Zeit wieder behoben. Warum zeigt es jetzt wieder den falschen Wert für die Gebührenabrechnung an?
(zusätzlicher Hinweis: Modifizierten Bundesmodell, Sachsen; Hauptfeststellung zum 01.01.2022)
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau Salzmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir haben den Vorgang zwischenzeitlich geprüft und das benannte Problem mit dem aktuellen Release behoben.
Bitte melden Sie sich bei Rückfragen gerne jederzeit erneut.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team