Standardbegründung für Einspruchstext und Standard-Vorschlag für Einspruch-Betreff
Es wäre eine große Erleichterung, wenn in den Kanzleistammdaten ein Standard-Einspruchstext hinterlegt werden könnte.
Gegen das Bundesmodell und gegen die Regelungen in Baden-Württemberg bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, und in BW sind bereits Verfahren dazu anhängig, weshalb ein solcher Standard-Text in diesen Fällen Sinn macht und die Bearbeitung deutlich vereinfachen würde.
Zudem wäre es sinnvoll, wenn der Betreff des Einspruchs standardmäßig mit der Grundstücksbezeichnung vorbelegt wäre - ansonsten ist die Zuordnung eines Einspruchs nur über das Einheitswertaktenzeichen erkennbar - das ist für den Mandant nicht userfreundlich.
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