Standardbegründung für Einspruchstext und Standard-Vorschlag für Einspruch-Betreff

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Es wäre eine große Erleichterung, wenn in den Kanzleistammdaten ein Standard-Einspruchstext hinterlegt werden könnte. 
Gegen das Bundesmodell und gegen die Regelungen in Baden-Württemberg bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, und in BW sind bereits Verfahren dazu anhängig, weshalb ein solcher Standard-Text in diesen Fällen Sinn macht und die Bearbeitung deutlich vereinfachen würde. 

Zudem wäre es sinnvoll, wenn der Betreff des Einspruchs standardmäßig mit der Grundstücksbezeichnung vorbelegt wäre - ansonsten ist die Zuordnung eines Einspruchs nur über das Einheitswertaktenzeichen erkennbar - das ist für den Mandant nicht userfreundlich. 

System Bedienung
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lucas

Die so erstellte Einspruchs-Vorlage wird nicht angezeigt, wenn man einen Einspruch bei einer Feststellungserklärung einlegen will.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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