Was bedeutet "Als erklärungsrelevant markiert"?

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Was bedeutet "Als erklärungsrelevant markiert"? Wir haben gesehen, dass es den Filter gibt und dass man Grundstück auch filtern kann, aber könnten Sie uns schreiben, was dieser Button bewirken soll? In der Bibliothek oder der Community haben ich leider keine Hinweise bekommen. Hintergrund: Wir bekommen jetzt die Grundsteuermess- und wertbescheide zurück. Wenn das Finanzamt etwas anderes erklärt hat z.B. ein anderes Baujahr, würden wir dies gerne im Grundstück anpassen, damit wir einen aktuellen Grundstücksdatensatz haben und bei einer möglichen späteren Wertfortschreibung auf korrekte Grundstücksdaten zugreifen zu können. Vielen Dank im Voraus!

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass dies nicht notwendig ist, da es möglich ist, für ein Grundstück mehre Erklärungen anzulegen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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Steuer Junkie
Quote from Sophia GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Zapke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Sie haben ein mögliches Szenario bereits gut beschrieben. Grundsätzlich kann sich eine wirtschaftliche Einheit im Laufe der Zeit verändern. Gewisse Änderungen bedürfen einer neuen Erklärung. Wenn also ein Steuerberater eine Änderung an der wirtschaftlichen Einheit vollzieht, aber erst zum späteren Zeitpunkt die Erklärung dafür anlegen möchte, dann kann er das Grundstück anpassen und es als erklärungsrelevant markieren. Dabei wählt er unter anderem den Grund der nächsten Feststellung aus. Wenn der Steuerberater irgendwann für dieses Grundstück eine Erklärung anlegt, dann wird der Grund der Feststellung direkt vorbefüllt sein. Das funktioniert auch als Massenverarbeitung.


Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden dies nun auch in unserem Hilfecenter aufnehmen.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Sehe ich das richtig, dass man hier zuvor das Grundstück dupliziert, da die bisherige (alte) Erklärung erhalten bleibt?

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Zapke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Sie haben ein mögliches Szenario bereits gut beschrieben. Grundsätzlich kann sich eine wirtschaftliche Einheit im Laufe der Zeit verändern. Gewisse Änderungen bedürfen einer neuen Erklärung. Wenn also ein Steuerberater eine Änderung an der wirtschaftlichen Einheit vollzieht, aber erst zum späteren Zeitpunkt die Erklärung dafür anlegen möchte, dann kann er das Grundstück anpassen und es als erklärungsrelevant markieren. Dabei wählt er unter anderem den Grund der nächsten Feststellung aus. Wenn der Steuerberater irgendwann für dieses Grundstück eine Erklärung anlegt, dann wird der Grund der Feststellung direkt vorbefüllt sein. Das funktioniert auch als Massenverarbeitung.


Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden dies nun auch in unserem Hilfecenter aufnehmen.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
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