Was passiert mit den Benutzern, wenn die wegen Downgrade gelöscht werden müssen?

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Falls auf meinen Wunsch (siehe: Fragen zum Downgrade und etwas Frust / GrundsteuerDigital (grundsteuer-digital.de)) nicht eingegangen werden kann, müssten wir in erster Konsequenz Benutzer löschen beim Downgrade auf ein kleineres Paket.

Meine Fragen dazu: 

-  bleibt nach dem Löschen des Benutzers der Name des Mitarbeiters weiterhin am Mandanten und der Feststellungserklärung bestehen?

Ein Mitarbeiter Ihres Telefonsupports sagte, ja - der Name bleibt auch nach Löschung des Benutzers stehen. Aber es kann sein, dass sich das ändert, falls andere Kanzleien das nicht wollen. Dann würde die Einstellung zurückgesetzt werden, so dass gar kein Mitarbeiter mehr drin steht. Falls dieser Wunsch tatsächlich geäußert wird (warum auch immer): Ich stimme hiermit deutlich dagegen! Wir nutzen sehr die Filtermöglichkeiten nach Benutzern und wenn wir wirklich zwangsweise die Benutzer löschen müssen, obwohl wir das gar nicht wollen, fände ich es sehr unfair, wenn ich dann nicht mal mehr sehen kann, welchen Mitarbeiter ich ggf. bei Rückfragen zu dem Fall ansprechen kann. 

- wenn ich Benutzer fürs Downgrade lösche, irgendwann später aber wieder upgrade: Habe ich dann die Möglichkeit, dass der einzelne Benutzer seinen Account einfach weiternutzen kann? Also seine alte User-ID wieder nutzt? Ansonsten müsste man dann ja anfangen, den alten Zuständigen durch den neuen Zuständigen zu ersetzen, obwohl es ein- und dieselbe Person ist. Das wäre ja quatsch. Lt. Telefonsupport geht es nicht, dass man nach Upgrade wieder die alte Benutzer "erwecken kann". Aber man hat mir gesagt, ich solle hier in der Community darauf aufmerksam machen. 

Also bitte auch an dieser Stelle nochmal: Überdenken Sie diese Limitierung der Benutzeranzahl! 

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Sophia GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung und vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu 1.)

Wenn ein Sachbearbeitet gelöscht wird, der in einer Feststellungserklärung
hinterlegt wird, verschwindet er auch in der Feststellungserklärung und es muss ein neuer Sachbearbeiter manuell ausgewählt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zu 2.)

Der Vorgang bleibt vorerst so bestehen (siehe 1.), jedoch arbeitet unser Entwicklerteam bereits an einer langfristigen Lösung, sodass ein Löschen nicht mehr nötig sein wird, sondern die Änderung des Status ausreicht. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wir werden aber selbstverständlich auf unseren gewohnten Kanälen bekannt geben, wenn die Neuerung in Kraft trifft. 

Für weitere Anregungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team