Elster-Fehlermeldung wg. Erbbaurecht

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Folgende Meldung erscheint, beim Versuch, die Erklärung zu übermitteln:

Image 1443

Es ist jedoch kein Erbbaurecht eingetragen:

Image 1444

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um eine Elsterproblematik:
Elster hat für “Auf Ihrem Grund und Boden wurde ein fremdes / wurden fremde Gebäude errichtet” und für “Erbbaurecht” nur EIN Eingabefeld (Erbbaurecht). Daher öffnet sich der Reiter “Erbbaurecht” bei Auswahl von “Auf Ihrem Grund und Boden wurde ein fremdes / wurden fremde Gebäude errichtet” und verlangt eine Eingabe. Dort müssten die wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes eingetragen werden.

Um was für ein Grundstück handelt es sich in Ihrem Fall? Grund und Boden mit fremden Gebäuden oder Gebäude auf fremden Grund? 


Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team