LuF Flurstücke und Nutzflächen werden nicht übernommen; verlangt bei LuF Grundstücken nach Ort, Postleitzahl, Hausnummer
Beim Hochladen der Daten aus dem Vorerfassungsbogen werden die Daten der LuF Blätter nicht übernommen.
Bei der wirtschaftlichen Einheit wurde als Straße die Flurstücksbezeichnung lt. Grundbuch (zur Orientierung) eingetragen; nun werden Ort, Postleitzahl und - sofern vorhanden - Hausnummer gefordert. Muss dies bei LuF (die Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer haben) zusätzlich eingetragen werden?
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bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall geprüft und der Vorerfassungsbogen wurde nicht korrekt ausgefüllt. Bei der Straße sind maximal 25 Zeichen erlaubt, diese Zahl wurde überschritten.
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team