Wertfortschreibung auf den 1.1.2023 / Berechnung

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Frage zur Berechnung im Falle einer Nachfeststellung. 

in der Berechnung (Sachwertverfahren) für eine Wertfortschreibung auf den 1.1.2023 wird mit bei der Berechnung das Folgende angezeigt: 

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Das ist aber m.E. irrelevant, denn es ist mit dem Index auf den 1.1.2022 zu rechnen, denn bei einer Wertfortschreibung werden die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 1.1.2022 zugrunde gelegt: 

§ 227 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

Ausnahme nur unter den Voraussetzungen des § 223 BewG:


§ 223 Nachfeststellung

(1) Für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, wird der Grundsteuerwert nachträglich festgestellt (Nachfeststellung), wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt:

  • 1.die wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder

  • 2.eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zur Grundsteuer herangezogen werden soll.

(2) 1Der Nachfeststellung werden vorbehaltlich des § 227 die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. 2Nachfeststellungszeitpunkt ist:

  • 1.in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt, und

  • 2.in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird.

Dementsprechend braucht es den neuen Baupreisindex gar nicht, wenn es sich um eine einfache Wertforstschreibung einer bestehenden Einheit handelt.


Ich kann zwar im Programm bei der Erklärung "Wertfortschreibung" auswählen, aber die Berechnung scheint immer die der Nachfeststellung zu sein...Bitte einmal prüfen. 

Fachlichkeit
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung und vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Prüfung Ihres Anliegens haben wir den Hinweis aus dem Dokument entfernt.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team