Auch bei uns ist das leider bei sämtlichen Grundstücksanlagen nicht möglich...
Wir haben dazu bereits Anfang Juli ein Ticket erstellt und bisher leider keine Antwort erhalten. Ohne diese Angabe kommt die Meldung, dass die Daten für die ELSTER Übermittlung nicht vollständig sind. Es können also keine Erklärungen endgültig bearbeitet werden!
Das scheint Bundeslandabhängig zu sein. in Thüringen (Bundesmodell) gehts, in Niedersachsen und Bayern dagegen nicht. Wer es aber kann ist Ihr Mandant in seinem Portal. :O
Der Sachverhalt ist gerade in Prüfung. Ich habe Daten zu einem Grundstück mit dem Verhalten übergeben, da "auch mit mehreren Versuchen der Sachverhalt nicht nachgestellt werden konnte"....
Ich hatte nach Lesen Ihres Beitrages auch versucht, den Umweg über das Mandantenportal zu gehen. Dies blieb leider erfolglos. Nun hoffen wir auf baldige Lösung...
Das ging schon mal, jetzt aber nicht mehr (Bayern und Baden Württemberg). Ebenso sind die Felder für das Grundbuch und die FlurNr angegraut.
Sehr geehrter Herr Hamacher,
vielen dank für Ihre Nachricht.
Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Angabe unter "Art des Grundstückes" in Bayern für Elster nicht benötigt wird.
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr GrundsteuerDigital-Team
Bei uns leider auch nicht.