2 Einheitswertnummern ein Flurstück mit 2 Objekten
Es liegen 2 Einheitswertnummern vor für 1 Flurstück und 2 Gebäude auf dem Flurstück, es liegt aber keine Information vor welcher Einheitswertnummer ich wieviel Quadratmeter des Grundstücks für die Erklärung zuordnen kann. Bsp. auf einem Grundstück befinden sich Objekt 1 und 1a und ein Schuppen, sowie Garage. Wir stellen uns die Frage: Wie erfasse ich die richtigen Quadratmeter?
Wenn Grundstückseigentümer und Eigentümer der 2 Gebäude identisch sind, dann ist eine Teilung nicht zwingend nötig.
Pragmatische Lösung in diesem Fall: Legen sie schriftlich fest, wie das Grundstück und die Gebäude von der Nutzung her aufgeteilt werden sollen. Den Schriftsatz fügen sie dann den beiden Grundsteuererklärungen bei.
Alternative: Wenn beide Gebäude eine wirtschaftliche Einheit bilden, dann kann auf Antrag auch nur eine gemeinsame Grundsteuererklärung eingereicht werden.