Berechnungen für Feststellungszeitpunkt 01.01.2023
Liebes Grundsteuer-Digital-Team,
sind die Berechnungen der Gebäudesachwerte in der Erklärung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2023 (Wertfortschreibung) bereits möglich? D.h. sind aktuelle Baupreisindizes hinterlegt? Ist die Berechnung der Alterswertminderung korrekt?
Vielen Dank und viele Grüße
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach §227 sowie A227 sind die Wetterverhältnisse des Hauptfeststellungszeitpunkts zugrunde zu legen. Das BMF hat auch noch keine neuen Baupreisindizes veröffentlicht. Folglich sollten unsere Berechnungen dahingehend korrekt sein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team