Falscher Umrechnungskoeffizient bei EFH in RLP

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In der Berechnung wird bei einem EFH mit einer Grundstücksgröße 836 qm ein falscher Umrechnungskoeffizient von 0,74 angesetzt. Laut Anlage 36 zum BewG sind dies jedoch bei einer Grundstücksgröße >=800 qm - 0,89.

Fachlichkeit
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Neuerburg, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall geprüft und festgestellt, dass das hinterlegte Grundstück nicht 836, sondern 1534 groß ist. Daher wurde gem. Anlage 36 berechnet. Leider ist kein Bescheid hinterlegt. Wenn möglich, schicken Sie uns diesen gerne zusammen mit einem Link zu diesem Beitrag an community-support@grundsteuer-digital.de zu, dann überprüfen wir den Fall noch einmal genauer für Sie.  


Wir vermuten, dass der Fehler aus den 2 BRW kommt. Wir berechnen diese anders, als das Finanzamt, da dass FA genau weiß, auf welchem der beiden BRW das Gebäude steht. Wir wissen dies nicht, jedoch ist unsere Berechnung gem. AE erlaubt und nach Rücksprache mit diversen OFD o.ä auch möglich anzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team


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Sophia GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrte Frau Neuerburg,

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.


Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Neuerburg, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall geprüft und festgestellt, dass das hinterlegte Grundstück nicht 836, sondern 1534 groß ist. Daher wurde gem. Anlage 36 berechnet. Leider ist kein Bescheid hinterlegt. Wenn möglich, schicken Sie uns diesen gerne zusammen mit einem Link zu diesem Beitrag an community-support@grundsteuer-digital.de zu, dann überprüfen wir den Fall noch einmal genauer für Sie.  


Wir vermuten, dass der Fehler aus den 2 BRW kommt. Wir berechnen diese anders, als das Finanzamt, da dass FA genau weiß, auf welchem der beiden BRW das Gebäude steht. Wir wissen dies nicht, jedoch ist unsere Berechnung gem. AE erlaubt und nach Rücksprache mit diversen OFD o.ä auch möglich anzusetzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team


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Jasmina von GrundsteuerDigital
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