Es wäre schön, wenn man über grundsteuer digital Einsprüche zurücknehmen könnte

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Bedienung
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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Nicht geplant

Liebes Community-Mitglied, 


Vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Nach ausgiebiger Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass 

wir kein zusätzliches Modul um die Einsprüche zurückzunehmen einführen werden.

Der Rückzug eines Einspruchs kann mittels ELSTER-Nachricht über unsere Lösung durchgeführt werden.

Hierzu muss eine Elster Nachricht mit dem Aktenzeichen und dem Anlass versendet werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Jetzt abstimmen

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. 


Wir eröffnen die Abstimmung mit dem Status "Jetzt abstimmen" und wenn Ihr Beitrag genügend Stimmen erhält (mind. 5 Upvotes), geben wir ihn zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es dann Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Upvotes. 


Wir geben den Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung und melden uns bei Ihnen zurück, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen oder weitere Anmerkungen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team




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Julianna-GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Nicht geplant

Liebes Community-Mitglied, 


Vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Nach ausgiebiger Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass 

wir kein zusätzliches Modul um die Einsprüche zurückzunehmen einführen werden.

Der Rückzug eines Einspruchs kann mittels ELSTER-Nachricht über unsere Lösung durchgeführt werden.

Hierzu muss eine Elster Nachricht mit dem Aktenzeichen und dem Anlass versendet werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team