Archivierung von Erklärungen
Hallo,
leider finde ich keine Handlungsanweisung, wie ich Erklärungen Archivieren kann.
Unter dem Reiter Archivieren ist ein Punkt Hinzufügen. Darunter kann ich jedoch nur neue Erklärungen anlegen.
Wie bekomme ich eine Erklärung, die bereits an das Finanzamt übermittelt wurde, aus den Entwürfen in das Archiv?
Ich finde keinerlei Kontext-Menüs oder Programmhilfen zu dem Thema.
Wie würden Sie den Kundenservice bewerten?
Zufriedenheit von ralf berenbrinker vor 1 vor einem Jahr
Wehrend meines Versuchs die Erklärung "zurück zu holen", habe ich es irgend wie geschafft die Erklärung wieder in die Entwürfe zu speichern. Ich kann diese Erklärung weder abschließen noch zum Finanzamt senden, das sie nicht mehr mit Daten gefüllt ist.
Ein löschen ist nicht möglich, da die Erklärung bereits übermittelt wurde.
Vielleicht sollte ich die Erklärung einfach als Mahnmal auf der haubt Bearbeitungsseite stehen lassen :-(
Fügen Sie einen Kommentar über die Qualität des Supports hinzu (optional):
Sehr geehrter Herr Berenbrinker,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Archivieren bedeutet, dass die Feststellungserklärung vollständig abgeschlossen ist. Sprich, Sie haben einen Bescheid erhalten, geprüft und alles rund um den Vorgang ist abgeschlossen und die Festellungserklärung befindet sich vorher ebenfalls im Status „Elster abgeschlossen".
Um eine Archivierung vorzunehmen, klicken Sie in der Feststellungserklärung unten rechts einen der grünen Buttons. Bitte beachten Sie, dass eine archivierte Erklärungen nicht mehr verändert werden kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team