Zum Grundvermögen gehört ein Wirtschaftsweg
wie würdet ihr mir 30qm Wirtschaftsweg umgehen was dem Mandanten auch gehört ? Ist als eigenes Flurstück angegeben aber als ein Aktenzeichen.
Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen.
Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen.
Lt. Telefonat mit dem FA teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der betroffene Wirtschaftsweg innerhalb der Bodenrichtwertzone liegt und tatsächlich mit dem Bodenrichtwert zu bewerten ist!
Bodenrichtwertzonen werden vom Gutachterausschuss festgelegt und das Finanzamt nimmt dies als Grundlage!
Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?
Das FA wird dann sicherlich nachfragen.
Ja das hatte ich auch versucht, aber man kann ja nur zwei Flächen angeben. Deswegen habe ich eine eigene Erklärung fertig gemacht mit 8 € Bodenrichtwert angeben.
Mal sehen das FA wird dann bestimmt sich melden.
Danke für den Hinweis.
Ich habe mal versucht die 30 qm als Landwirtschaftliche Fläche einzugeben, also die wirtschaftliche Einheit auf Landwirtschaft zu ändern, aber da bekomme ich immer die Fehlermeldung , dass das Aktenzeichen nicht mit der wirtschaftlichen Einheit übereinstimmt. Und wenn ich das als Grundstück eingebe, geht das ohne Fehler durch. Genau das gleich habe ich auch mit einem Grundstück (3130 qm) was zum Teil bebaut ist und der größte Teil Acker ist. Vom FA wurde mir gesagt das zählt unter Grundvermögen und nicht als Landwirtschaft.
MFG
Könnte man nicht auch diesen Wirtschaftsweg als "weitere Fläche hinzufügen" und mit einem Bodenrichtwert von Bspsw. 1,00 € angeben. Im Bereich Gemarkung/Flurstücke müsste man dann dieses Flurstück mit "Enthalten in zweiter Fläche" kennzeichnen?
Das FA wird dann sicherlich nachfragen.
Danke für den Hinweis!
Ich habe mir hierzu bei meinem Anruf bei der Hotline, ein Ticket bei der Finanzverwaltung geholt.
Nach 2 Tagen soll der Rückruf erfolgen!
Nach meinen Kenntnissen wird ein Wirtschaftsweg im Eigentum als Landwirtschaftsfläche mit der Nutzung "28-Hofstelle" deklariert, ohne Ertragsmesszahl. Das gleiche gilt für Hecken und Feldgehölze die nicht forstwirtschaftlich genutzt werden.
Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!
Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben
b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe
MfG
A. Doeker
Alles klar danke schön
also unter Geodaten hab ich Grundsteuer A ausgewählt. Aber ich bekomme nur ganz unten eine durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben.So sieht das aus.
MFG
Aline
Nutzung nach § 234 BewG |
Katasterklassifikation | m² | EMZ | *EMZ | Ertragsmesszahlen |
Landwirtschaftliche Nutzung | Ackerland / Grünland | - | - | - | |
Summe | - | - | |||
Forstwirtschaftliche Nutzung | Laubholz / Nadelholz | - | |||
Summe | - | ||||
weitere zuzuordnende Flächen | ggf. Nutzungen (1) bis (34) |
Wirtschaftsweg | 30 | - | |||
Summe | 30 | ||||
*berechnete EMZ, Basis ist die durchschn. EMZ in der Gemarkung: | 41 | dEMZ pro Ar | |||
dEMZ / 100: | 0.41 | dEMZ pro m² | |||
Die Ertragsmesszahl erhalte ich, wenn ich in den Geodaten auf Grundsteuer A gehe, dann wird unter der bekannten Adresse die Ertragsmesszahl und durchschnittliche Ertragsmesszahl angegeben!
Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung siehe unter Lasche Feststellungserklärung
a) Hake setzen bei ergänzende Angaben
b) Leeres Feld erscheint; dann Eingabe
MfG
A. Doeker
Lt. Telefonat mit dem FA teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der betroffene Wirtschaftsweg innerhalb der Bodenrichtwertzone liegt und tatsächlich mit dem Bodenrichtwert zu bewerten ist!
Bodenrichtwertzonen werden vom Gutachterausschuss festgelegt und das Finanzamt nimmt dies als Grundlage!
Alles klar danke schön