Einspruch
Wie kann man die Kanzlei als Einspruchsführer erfassen. In abweichendem Einspruchsführer hat man lediglich den Mandanten zur Auswahl und es gibt keine Möglichkeit die Kanzlei auszusuchen oder manuell zu erfassen.
Wie kann man die Kanzlei als Einspruchsführer erfassen. In abweichendem Einspruchsführer hat man lediglich den Mandanten zur Auswahl und es gibt keine Möglichkeit die Kanzlei auszusuchen oder manuell zu erfassen.
Sehr geehrte Frau Ritter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Kanzleiinhaber können nicht als Einspruchsführer gewählt werden, da dieser immer der Mandant sein muss. Bitte beachten sie folgende Quelle:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team