Bescheid erhalten, abweichende Werte, Steuerberechnung neu erstellen?

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  • aktualisiert
  • Fertiggestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist im Idealfall vorzugehen, wenn eine Steuerberechnung nach Elster-Übermittlung und Bescheidprüfung erneut erstellt werden soll?
Möglichkeit 1: Feststellungserklärung überarbeiten und im Nachgang wieder die Prozessschritte "Elster abgeschlossen" etc. durchklickern.
Möglichkeit 2: Neue Erklärung erstellen, Steuerberechnung exportieren, Erklärung löschen.


Freundliche Grüße

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
  • Fertiggestellt

Sehr geehrter Herr Wilms, 


wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Produkt nun verbessert und den von Ihnen beschriebenen Vorschlag in unserem Programm umgesetzt haben.

Wenn Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten und Angaben in diesem abweichen, jedoch korrekt sind, haben Sie nun die Möglichkeit via „Bescheid prüfen" eine aktuelle Berechnung angezeigt zu bekommen. 

Von dort aus ist es möglich, das Grundstück zu bearbeiten und somit auch das Grundstück anhand der Daten vom Finanzamt anzupassen. Wenn der Bescheid anschließend als „in Ordnung" deklariert wird, wird ein neues Berechnungs-PDF in der Feststellungserklärung erzeugt, welches den Namen “… aktueller Stand X …”  trägt.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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GrundsteuerDigital
  • Umsetzung wird geprüft

Sehr geehrter Herr Wilms,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir geben Ihren Verbesserungsvorschlag nun zur Überprüfung weiter an die Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

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lukas wilms
Quote from GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie das Missverständnis.

Um eine neue Steuerberechnung ohne die dazugehörige Feststellungserklärung auszugeben, schlagen wir Ihnen folgende Schritte vor:

Damit die Daten nun in der Steuerberechnung übernommen werden können, möchten wir Sie gerne bitten, den Status der Feststellungserklärung auf mindestens einen Status vor „Elster abgeschlossen" zurücksetzen. Somit kann sich das Programm die neuen Daten aus dem Grundstück ziehen.

Danach haben Sie die Möglichkeit, die Festellungserklärung wieder durch den Freigabeprozess durch zu klicken. Anstelle diese dann neu zu übertragen, bitten wir Sie beim Status "Elster-Übermittlung" den Button "ELSTER-Überspringen" zu nutzen, um die Übertragung zu überspringen und somit sollte dann die Bescheidprüfung gelingen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Werden Sie zukünftig den Prozess noch verschlanken/vereinfachen? Wir reden über tausende von Erklärungen, welche, wenn möglich, nicht alle einzeln über Ihren definierten Prozess manuell angegangen werden sollen.

Eine Vereinfachung für den Prozess der neuen Steuerberechnung wäre, von unserer Seite, wünschenswert.

Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung!

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GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie das Missverständnis.

Um eine neue Steuerberechnung ohne die dazugehörige Feststellungserklärung auszugeben, schlagen wir Ihnen folgende Schritte vor:

Damit die Daten nun in der Steuerberechnung übernommen werden können, möchten wir Sie gerne bitten, den Status der Feststellungserklärung auf mindestens einen Status vor „Elster abgeschlossen" zurücksetzen. Somit kann sich das Programm die neuen Daten aus dem Grundstück ziehen.

Danach haben Sie die Möglichkeit, die Festellungserklärung wieder durch den Freigabeprozess durch zu klicken. Anstelle diese dann neu zu übertragen, bitten wir Sie beim Status "Elster-Übermittlung" den Button "ELSTER-Überspringen" zu nutzen, um die Übertragung zu überspringen und somit sollte dann die Bescheidprüfung gelingen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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lukas wilms
Quote from GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Möglichkeit 1: Wenn die Feststellungserklärung überarbeitet wird, ist es nicht möglich „Elster Übertragung“ zu überspringen. Sprich, diese muss erneut übermittel werden.

Zu Möglichkeit 2: Neue Erklärung erstellen ist nicht notwendig. Das betreffende Grundstück auswählen, auf „Bearbeiten“ klicken und im nächsten Schritt unten links „Weitere Funktionen“ auswählen und auf „duplizieren“ klicken. Die Werte ändern und die Steuerberechnung erneut ausführen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

Hallo GrundsteuerDigital,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich hätte dazu noch Anmerkungen:
Zur Möglichkeit 1: Es ist uns sehr wohl möglich, die ELSTER Übertragung zu überspringen. Es geht uns ausschließlich um eine neue Steuerberechnung und nicht um die Übermittlung. 

Zur Möglichkeit 2: Das duplizierte Grundstück scheint dennoch eine Feststellungserklärung zu benötigen. Das alleinige duplizieren gibt uns keine Steuerberechnung aus. Wenn ich zum duplizierten Grundstück ebenfalls eine Feststellungserklärung eröffnen muss, ist es doch notwendig.
Wie gebe ich mir denn eine neue Steuerberechnung aus, ohne dazugehörige Feststellungserklärung?

Freundliche Grüße

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GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Möglichkeit 1: Wenn die Feststellungserklärung überarbeitet wird, ist es nicht möglich „Elster Übertragung“ zu überspringen. Sprich, diese muss erneut übermittel werden.

Zu Möglichkeit 2: Neue Erklärung erstellen ist nicht notwendig. Das betreffende Grundstück auswählen, auf „Bearbeiten“ klicken und im nächsten Schritt unten links „Weitere Funktionen“ auswählen und auf „duplizieren“ klicken. Die Werte ändern und die Steuerberechnung erneut ausführen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team