Art- und Wertfortschreibung von unbebaut zu bebauten Grundstücken
Hallo zusammen,
ich habe für einen Mandanten auf den 01.01.2022 eine Hauptfeststellung für ein unbebautes Grundstück erstellt. Auf dem Grundstück befand sich ein Gebäude im Bau. Es wurde Mitte 2022 fertig gestellt. Jetzt wollte ich eine Art- und Wertfortschreibung erklären. Es kommen bei Mandantenfreigabe die Validierungsfehler:
- Auf den 01.01.2022 darf nur eine Hauptfeststellung eingegeben werden.
- Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen.
Ich kann leider nirgendwo ein Fertigstellungsdatum für das Gebäude eintragen. Muss ich jetzt eine zweite Hauptfeststellung übermitteln?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Liebe Grüße
Kay Kruthoff
Liebe Community-Mitglieder,
gerne möchten wir auch öffentlich - für alle Mitglieder sichtbar - kurz abschließend erklären, dass wenn eine Art- und Wertfortschreibung auf den 01.01.2023 erfolgen soll, in der Feststellungserklärung 2023 als Jahr ausgewählt werden muss.
Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team