Steuerberechnungsstand auswählen

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Vorgang der Bescheidprüfung kann man oben links die jeweilige Grundlage auswählen. Entweder zum Zeitpunkt der ELSTER-Übermittlung oder ggf. geänderte Werte.
Diese Unterscheidung ist aktuell bei mehreren Feststellungserklärungen nicht möglich. Sicher wird es an irgendeine Voraussetzung gebunden sein, nur welche?
In einem Fall wurden Daten verändert, die Auswahl taucht allerdings nicht auf.

Freundliche Grüße

Bedienung
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Anfrage aufgenommen
Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Wilms,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Feedback bezüglich der Bescheidprüfung.

Wir haben Ihre Anliegen sorgfältig geprüft und möchten Ihnen folgende Informationen zukommen lassen:

Die Logik hinter der Auswahlmöglichkeit "Aktueller Stand" und "Stand Übermittlung" ist wie folgt:

- "Aktueller Stand": Dies bezieht sich auf den derzeitigen Stand Ihres Grundstücks.
- "Stand Übermittlung": Hier wird der Stand angezeigt, sobald die Übermittlung über Elster abgeschlossen wurde.

Dies funktioniert ohne eine weitere Erklärung anzulegen im Menüpunkt “Bescheide prüfen”. In der Feststellungserklärung selber wird, wenn „Elster Abgeschlossen" erreicht wurde, eine eingefrorene Erklärung angezeigt, sodass Änderungen erst bei einem neuen Entwurf sichtbar sind.

Bei unseren Nachstellversuchen haben wir festgestellt, dass die Funktion ohne Probleme funktioniert. Die von Ihnen genannte Erklärung ist nicht mehr in der Bescheidprüfung enthalten.

Bitte teilen Sie uns weitere Feststellungserklärungen mit, bei denen Sie Schwierigkeiten feststellen, und geben Sie an, welche Änderungen dort vorgenommen wurden. Dadurch können wir das Problem im Detail untersuchen und Ihnen weiterhelfen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team


Avatar
Sophia GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Sehr geehrter Herr Wilms,

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.


Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "Beantwortet" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team