Anfrage zur Lösung "Fehler in der Erklärung - FA fordert neue Abgabe" von Herrn Schmidt

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Auf die Anfrage wurde als Lösung die Rücknahme mit den Button "Erklärung überarbeiten" - Knopf wieder bis in den Status vor der Übermittlung zurückbewegen" aufgenommen. Kann nach vollständiger Rücknahme auch wieder eine Excel/csv hochgeladen werden, da es sich in meinem Falle um eine Grundsteuer A mit vielen Flurstücken handelt? Oder führt das zu Problemen bzw. ist eine erneutes Hochladen einer Excel/csv nicht möglich?

Bedienung
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Knab,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen gerne bestätigen, dass es nach vollständiger Rücknahme möglich ist, erneut eine Excel-Datei hochzuladen. Der Import funktioniert und die Flurstücke werden ganz normal importiert, unter Verwendung unseres Vorerfassungsbogens. Gerne übersenden wir Ihnen hierzu den Link zu unserem Hilfecenter-Beitrag: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/vorerfassungsdateien-der-angaben-fuer-die-feststellungserklaerungen/.

Es ist wichtig zu beachten, dass beim erneuten Import neue Flurstücke angelegt werden, die durch Angaben wie Grundbuchblatt etc. ergänzt werden müssen.

Für zusätzliche Sicherheit empfehlen wir Ihnen, das betreffende Grundstück vorher zu duplizieren und zu überprüfen, welche genaueren Änderungen vorgenommen werden müssen. Möglicherweise ist es sogar hilfreich, die bestehenden Flurstücke zu löschen und alles neu zu importieren.

Sollten weitere Fragen auftreten oder Unterstützung benötigt werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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sandra knab

Die Rücknahme bis zum Entwurf hat funktioniert, allerdings kann ich diesen nicht löschen und auch die Grundstücke selbst leider nicht. Abbruch mit dem Hinweis: Grundstücke mit Feststellungserklärung können nicht gelöscht werden. Was muss ich tun, um alle löschen und einen neuen Import möglich zu machen?. Vielen Dank vorab und viele Grüße Knab

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sandra knab

Die "Grunddaten" (Steuerpflichtiger, Aktenzeichen usw.) wären im System noch da. Alternativ würde mir die Löschung der alten Grundstücke reichen, um dann die Übernehmen der Daten aus den Reitern des Formulars 2.6 für den Übertrag der Land- und Forstwirtschaft zu ermöglichen.

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Knab,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bitte beachten Sie, dass bereits übermittelte Erklärungen in unserem System nicht mehr gelöscht werden können. In diesem Fall empfehlen wir, die Feststellungserklärung zu archivieren.

Um Ihr Anliegen besser zu verstehen und Ihnen effektiv weiterhelfen zu können, teilen Sie uns bitte mit, welche spezifischen Schritte Sie planen. Ursprünglich ging es darum, eine bereits versandte Erklärung zurückzusetzen und diese dann durch einen Vorerfassungsbogen erneut auszufüllen. Bitte geben Sie uns weitere Details zu Ihrem Vorhaben, damit wir Ihnen entsprechende Unterstützung bieten können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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sandra knab

Guten Morgen,

verschieden Aktenzeichen in der LaFo sollen unter einem bestehenden Aktenzeichen/ Steuernummer zusammengefasst werden. Daher soll eine bereits übermittelte Erklärung nochmals neu mit zu ergänzenden und geänderten Daten abgegeben werden. Es müsste also eine bereits übermittelte Erklärung gelöscht und das Aktenzeichen mit den Grundstücken nochmals abgegeben werden. Da unter dem Aktenzeichen sehr viele Grundstücke zu erklären sind und wir diese als Excel vorliegen haben, ist eine manuelle Abgabe keine Alternative. Wie müssten wir vorgehen um die Daten nochmals übertragen zu können? 


Vielen Dank vorab und viele Grüße

Knab

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Knab,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bereits übermittelte Erklärungen und die dazugehörigen Grundstücke können in unserem System leider nicht gelöscht werden. Wenn Sie mehrere Aktenzeichen (AZ) unter einem bestehenden Aktenzeichen/Steuernummer zusammenfassen möchten, kann die Erklärung mit dem "korrekten" Aktenzeichen vor dem Status "Elster Abgeschlossen" zurückgesetzt werden.

In diesem Fall können Sie das Grundstück ohne weiteres bearbeiten bzw. eine Excel-Datei mit allen Flurstücken hochladen und die Erklärung erneut versenden. Wir empfehlen Ihnen, das Grundstück zu duplizieren und zuerst zu testen, ob alle Daten korrekt aus der Excel-Datei importiert wurden. Das duplizierte Grundstück kann dann gegebenenfalls gelöscht oder archiviert werden. Theoretisch kann dieses duplizierte Grundstück auch übermittelt werden; das spielt für die Finanzämter und Elster keine Rolle, da als Ordnungsbegriff das Aktenzeichen der jeweiligen Erklärung verwendet wird.

Die anderen Feststellungserklärungen mit den obsoleten Aktenzeichen können dann ohne weiteres in den Status "Abgeschlossen" verschoben werden. Die zugehörigen obsoleten Grundstücke können über "weitere Funktionen" archiviert werden.

Falls weitere Fragen auftreten oder Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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sandra knab

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vom Finanzamt ein neues AZ bekommen und möchte hierzu die Grundstücke wieder als CSV hochladen mit Ihrer Vorlage. Die Grundstücke werden jedoch nicht übernommen.

Viele Grüße

Sandra Knab

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sandra knab

Problem konnte selbst gelöst werden.