Steuerberechnung nicht möglich, wenn Baujahr nach 01.01.2022
Bei der Erstellung einer Feststellungserklärung auf den 01.01.2023 einer Wohnung Baujahr 2022 ist die Steuerberechnung nicht möglich.
Laut Elster-Prüfung kann ich die Erklärung übermitteln und wenn ich das Baujahr ändere gibt es auch ein Steuerberechnung mit einer leichten Differenz, aber das sind dann wieder einige Schritte extra.
Vielleicht gibt es schon eine Lösung oder es handelt sich um einen Bedienungsfehler.
Vielen Dank bereits vorab!
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Zufriedenheit von johannes jager vor 4 Monaten
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