Steuerberechnung nicht möglich, wenn Baujahr nach 01.01.2022

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Bei der Erstellung einer Feststellungserklärung auf den 01.01.2023 einer Wohnung Baujahr 2022 ist die Steuerberechnung nicht möglich.

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Laut Elster-Prüfung kann ich die Erklärung übermitteln und wenn ich das Baujahr ändere gibt es auch ein Steuerberechnung mit einer leichten Differenz, aber das sind dann wieder einige Schritte extra.

Vielleicht gibt es schon eine Lösung oder es handelt sich um einen Bedienungsfehler.

Vielen Dank bereits vorab!

Bedienung

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Zufriedenheit von johannes jager vor 4 Monaten

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Sophia GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Jager,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir freuen uns, dass Ihr Anliegen geklärt werden konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns gerne erneut.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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johannes jager

Jetzt funktioniert es. Die Differenz kam nur davon, dass ich das Baujahr geändert habe, was zu einer geringeren Restnutzungsdauer und einem geringeren Vervielfältiger geführt hat.

Vielen Dank!

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Sophia GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor

Sehr geehrter Herr Jager,

vielen Dank für Ihre Nachricht.


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Über dieses Zahnrad kann eingestellt werden, gegen welchen Grund der Feststellungserklärung und welchen Veranlagungszeitraum validiert werden soll:

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Bitte teilen Sie uns mit, an welcher Stelle der Steuerberechnung sich eine Differenz ergibt, somit können wir dann alle Möglichkeiten prüfen, worin der Fehler bestehen könnte.


Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team