Bundesmodell / Fehlerhafte Steuermesszahl bei Wohnraumförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Steuerberechnung in Grundsteuer Digital arbeitet bei Wohnraumförderung mit einer anderen (falschen?) Steuermesszahl als gesetzlich vorgeschrieben.
Ermäßigung der Steuermesszahl um | bei | neue Steuermesszahl | gesetzliche Grundlage |
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25% | Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum, wenn ein Förderbescheid nach dem Wohnraumförderungsgesetz ("WoFG") vorliegt und die Förderkriterien eingehalten werden. | 0,2325 ‰ | § 15 Abs. 2 GrStG |
Steuermesszahl in Grundsteuer Digital = 0,2015 ‰
Liebe Community,
gerne möchten wir auch öffentlich - für alle Mitglieder sichtbar - kurz abschließend erklären, dass bei dem infragestehenden Grundstück nicht nur die Vergünstigung des § 15 (2) GrStG, sondern auch des § 15 (5) GrStG in Kombination eingetragen wurde. Infolgedessen berechnet GrundsteuerDigital die Steuermesszahl 0,0002015 (0,00031 x 0,65).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team