Bundesmodell / Fehlerhafte Steuermesszahl bei Wohnraumförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Steuerberechnung in Grundsteuer Digital arbeitet bei Wohnraumförderung mit einer anderen (falschen?) Steuermesszahl als gesetzlich vorgeschrieben.
Ermäßigung der Steuermesszahl um | bei | neue Steuermesszahl | gesetzliche Grundlage |
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25% | Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum, wenn ein Förderbescheid nach dem Wohnraumförderungsgesetz ("WoFG") vorliegt und die Förderkriterien eingehalten werden. | 0,2325 ‰ | § 15 Abs. 2 GrStG |
Steuermesszahl in Grundsteuer Digital = 0,2015 ‰
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gerne verweisen wir bezüglich Ihrer Frage auf AEGrStG A 15.7 (https://esth.bundesfinanzministerium.de/grsth/2022-2025/A-BewG-GrStG-AE/GrStG-AE/Abschnitt-II-Bemessung-der-Grundsteuer/Paragraf-15/a-15.7.html).
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kommen Sie gerne jederzeit erneut auf uns zu.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team