DORA (EU-Verordnung zur Verbesserung der Resilienz des IT-Betriebs)
Mir stellt sich die Frage, ob es sich bei der Anwendung und Nutzung von GrundsteuerDigital um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der neuen Verordnung handelt.
Mir stellt sich die Frage, ob es sich bei der Anwendung und Nutzung von GrundsteuerDigital um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der neuen Verordnung handelt.
Sehr geehrter Herr Jansen,
vielen Dank für die Frage zur Einordnung von GrundsteuerDigital im Zusammenhang mit der EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act).
Mit DORA ändert sich die Regulierung von IKT-Drittparteirisiken für Unternehmen des Finanzsektors. Auch IKT-Drittdienstleister sind davon betroffen, sofern sie ihre Leistungen für die Finanzbranche anbieten. Diese Dienstleister werden künftig von den Europäischen Aufsichtsbehörden überwacht, wenn sie als kritisch eingestuft werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die von ihnen angebotenen Dienstleistungen nicht oder nur sehr schwer kurzfristig von anderen Dienstleistern übernommen werden könnten oder sie die Stabilität des Finanzsystems beeinflussen könnten. DORA enthält auch sehr konkrete Regelungen zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern.
GrundsteuerDigital ist keine Leistung, die Unternehmen der Finanzbranche angeboten wird, und in den Fällen, in denen Finanzinstitute Vertragspartner sind, dürften die vertraglichen Leistungen nicht als kritisch eingestuft werden.
Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team