Sehr geehrtes Ihr GrundsteuerDigital Team,
was bedeutet es, dass § 222 BewG nicht im Programm angeboten wird. Bedeutet dies, dass im Falle von Nach-, Art-, Wert- sowie Art- und Wertfortschreibung keine Berechnung möglich ist? Trotz korrekter Dateneingabe erhalten wir bei diesen Erklärungen die Hinweis, dass eine Steuerberechnung aufgrund folgender Datenfehler nicht möglich sei:
Veranlagungsgrund, - zeitraum und Baujahr sollten allerdings korrekt angegeben sein. Irritierend ist, dass
Viele Grüße,
L. Kinny
Sehr geehrte Frau Kinny,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Berechnung findet statt, jedoch werden wir die Wertgrenze aus §222 Abs. 1 BewG nicht im Programm anzeigen.
Wir möchten Sie bitten, über das Zahnrad-Symbol in der entsprechenden Feststellungserklärung die Hinweise zum Validierungsfehler zu prüfen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
Sehr geehrter Herr Burow,
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.
Nach Prüfung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die vorgeschlagene Änderung derzeit nicht umsetzbar ist. Die Berechnung findet statt, jedoch werden wir die 15k Wertgrenze aus §222 Abs. 1 BewG nicht im Programm anzeigen.
Wir danken Ihnen dennoch für Ihren wertvollen Hinweis und stehen Ihnen weiterhin für Fragen oder Anregungen zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
Liebes Grundsteuer-Digital-Team,
wäre es zur leichteren Überprüfung der 15k Wertgrenze dann zumindest möglich, im Bereich "Steuerberechnung" einen zusätzlichen Reiter einzufügen über den man die Grundsteuerwerte der bereits übermittelten Erklärungen einsehen kann (ähnlich wie der Reiter "Flurstück-Navigation" mit dem man die Flurstücke der Erklärung leicht überblicken kann)?
Sehr geehrter Herr Burow,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aktuell bieten wir §222 BewG nicht in unserem Programm an. Gerne nehmen wir Ihren Beitrag als Idee/Verbesserungsvorschlag an und geben diesen nun zur Überprüfung weiter an unsere Entwicklung. Sobald es Neuigkeiten zur Entwicklung oder Fertigstellung gibt, teilen wir Ihnen diese unverzüglich mit.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und wünschen Ihnen frohe Festtage, einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie viel Glück und Gesundheit für 2025.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team